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26.11.14

Das Geschäft seines Lebens

Wenn jemand einen neuen UHD-Fernseher für 500€ verkauft muss es irgendwo einen Haken geben. Diese Geschichte ist einfach zu geil! 😄
 
7 Kommentare
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Was ergibt 5 + 9?
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7. horst (vor 10 Jahren)
Das wäre dann wohl eher § 313 oder § 242 BGB im Hinblick auf das krasse Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.

6. hans (vor 10 Jahren)
Üblicher weise sieht es der Richter nicht so gerne wenn der Hauptanklagepunkt ist, "Die erworbene Ware ist KEIN Diebesgut." 😳

5. Toni (vor 10 Jahren)
Kann man sich da vielleicht auf 119 Abs. 2 BGB berufen? Ich würde es versuchen. Aber gelacht habe ich schon.

4. so blöd kann einer (vor 10 Jahren)
alleine garnicht sein. :(

3. Juggernaught (vor 10 Jahren)
Was ein Arschloch!
So macht man sich keine Freunde 😳

2. jaggerman (vor 10 Jahren)
Hahaha sau gut gemacht xD

1. hans (vor 10 Jahren)
HA!
hahah!
Wie geil. Hoffe so sehr das es kein Fake ist. 😄

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